Blindenware und Haustürgeschäfte
manch einer von Ihnen wird in den vergangenen Monaten an seiner Haustür von einem Warenvertreter aufgefordert worden sein, Bürsten, Pinsel, Handtücher oder Kerzen zu kaufen, die von einer Blindenwerkstätte produziert worden sind.
Wir als Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. möchten in diesem Zeitungsartikel einmal grundlegend aufzählen, wie Sie es unterscheiden können, ob der Vertreter an der Haustür wirklich von einer Blindenwerkstätte entsendet wird oder ob sich hier jemand auf Kosten blinder und sehbehinderter Handwerker selbst bereichern will.
Was müssen Sie beachten? Generell gilt (auch bei einem Vertreter einer Blindenwerkstätte): Vorsicht bei Haustürgeschäften! Lassen Sie sich nicht auf ein direktes Geschäft ein. Lassen Sie sich von dem Vertreter einen Warenkatalog geben. Später können Sie dann in Ruhe den Katalog durchlesen. Keine direkten Geschäfte an der Tür!!- Blindenware wird nur über Bestellung verschickt. Ein Vertreter, der direkt eine Bürste oder Wäscheklammern verkaufen möchte, ist ein Betrüger. Auf den Verkauf von Ware - einzig und allein aus dem Katalog - hat sich der Verband anerkannter Blindenwerkstätten Deutschlands festgelegt.
- Der Landesblinden- und Sehbehindertenverband Baden-Württemberg sowie der Badische Blinden und Sehbehindertenverein V.m.K. und auch der Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. betreiben keine eigenen Werkstätten. Wenn ein Warenvertreter an Ihrer Tür behauptet, er käme vom Blindenverband, dann stimmt das nicht.
- Lassen Sie sich von dem Vertreter in jedem Falle den so genannten Blindenwarenvertriebsausweis an Ihrer Haustür vorzeigen. Der Ausweis muss das oben aufgeführte Symbol beinhalten. Ferner muss die Anschrift des Vertreters und sein voller Vor- und Zuname im Ausweis verzeichnet sein. Zudem muss der Ausweis durch den Verband für das Blindenhandwerk abgestempelt sein. Der Vertreter muss diesen Ausweis immer mit sich führen, wenn er im Auftrag einer anerkannten Blindenwerkstätte unterwegs ist.
- Rufen Sie, bevor Sie eine Bestellung durchführen, unter der Telefonnummer an, die auf dem Blindenwarenvertriebsausweis oder im Warenkatalog steht. Nennen Sie dort den Vor- und Zunamen des Ausweisinhabers und erkundigen sich danach, ob diese Person wirklich für die Blindenwerkstätte tätig ist. Auch bei Blindenwerkstätten gelten die üblichen Bestimmungen des Handelsrechtes: Erst ein Angebot einholen, dann die Ware bestellen. Erst nach Eingang einer Rechnung bezahlen ... und natürlich haben Sie auch ein kostenloses Rückgaberecht.
- Blindenware ist Handwerksarbeit. Deshalb sind die Produkte teurer, als die Angebote von Discountern. Teuer bedeutet jedoch nicht bodenlos teuer. In der Regel kostet eine Bürste, ein Pinsel oder ein selbst von blinden Menschen gewebtes Handtuch dreimal so viel wie ein Handtuch im Fünferpack bei einem Discounter. Sollten Ihnen die Waren zu überaus hohen Preisen angeboten werden, ist Vorsicht geboten.
Zusammenfassend gilt: Der Blinden und Sehbehindertenverein aus Ihrer Region Südbaden hat keine Werkstätten und demzufolge auch keine Warenvertreter.
Wir danken Ihnen für Ihre Solidarität mit unserem Personenkreis und für Ihre Aufmerksamkeit.