Wie und wo wird eine Mobilitätsschulung beantragt?
In den allermeisten Fällen handelt es sich bei einer Mobilitätsschulung um eine Krankenkassenleistung. Zur Beantragung werden drei Dinge benötigt:
- Ein augenärztliches Rezept oder Attest für eine Mobilitätsschulung
- Ein augenärztliches Rezept für zwei Blindenlangstöcke (ohne genaue Bezeichnung)
- Ein Kostenvoranschlag des Mobilitätslehrers
Die Rezepte und der Kostenvoranschlag werden bei der Krankenkasse
eingereicht und eine Schulung beantragt. Schulung und Langstöcke können
auch auf einem gemeinsamen Rezept verschrieben werden.
Als Kostenträger kommen u.a. außerdem in Frage: die Agentur für
Arbeit, die Rentenversicherungsanstalt, die Berufsgenossenschaften oder
das Sozialamt.
Tipp: Bei kleineren Krankenkassen kann es gut sein, dass die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in Ihrem Fall zum ersten Mal mit einer Mobilitätsschulung zu tun haben und nicht so recht wissen, was zu tun ist. Treten in solchen Fällen Missverständnisse oder Probleme auf, liegt dies erfahrungsgemäß nicht an der mangelnden Hilfsbereitschaft der Mitarbeiter. Hier empfiehlt sich ein sachlicher Umgang, gern auch mit Hilfe des Mobilitätslehrers.
Zuletzt aktualisiert am 2010-05-27 von BSVSB.