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Blinden-
und Sehbehindertenverein |
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der Blinden- und Sehbehindertenstiftung Südbaden und des Blindenheims Freiburg Um die anstehenden Projekte und Aufgaben gezielt fördern zu können, bitte ich Sie um tatkräftige Mitwirkung, indem Sie die Stiftung Sehen für Alle durch Spenden oder Zustiftungen unterstützen. Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Mithilfe.
Ulrich von Kirchbach
Neubau Blindenheim FreiburgSeit 150 Jahren setzen wir uns für Blinde und Sehbehinderte ein. Da sich die medizinischen Möglichkeiten verbessert haben und nicht mehr nur die medizinische Grundversorgung im Vordergrund stehen soll, haben wir im Sommer 2007 mit einem Neubau als Referenzzentrum Blindenheim begonnen. Die Fertigstellung ist für den Herbst 2008 geplant.Neueste Erkenntnisse auf den verschiedensten Gebieten der Lebensführung, z. B. Orientierungs- und Mobilitätstraining, der Medizin, der Pflegewissenschaft (hierfür stehen neue Pflegeplätze zur Verfügung) oder der Diagnostik (z.B. im Bereich Demenz ode Makuladegeneration feucht u. trocken) sind integrierter Bestandteil des Konzeptes, welches wir im Neubau umsetzen. Insbesondere sollen ein neues Klinikzentrum für alle Sehbehinderungen sowie eine Vollküche installiert werden. Hierzu brauchen wir Mittel, um die modernsten technischen Geräte anschaffen zu können.
mit betreutem Wohnen für Alle SpendenSpenden sind einmalige Geldanweisungen, die direkt und zeitnah für den jeweiligen Zweck, der in der Satzung festgelegt wurde, verwendet werden.
Zustiftungen:Zustiftungen sind Geldzuwendungen in den Grundstock einer bestehenden Stiftung und erhöhen, anders als Spenden, deren Vermögen. Sie sind also nicht für die alsbaldige Verwendung bestimmt und deshalb besonders zu bezeichnen. Erst die daraus resultierenden Erträge stehen dann dem Stiftungszweck zur Verfügung.Eigene Stiftung:Die Stiftung wird selbständig und von der Hauptstiftung getrennt verwaltet. Es besteht hierbei die Möglichkeit des eigenen Engagements durch Bestimmung des Stiftungszweckes. Der Stifter kann den Geldfluss vom Eingang in die Stiftung, über die Verwaltung bis hin zur konkreten Verwendung der Erträge exakt nachvollziehen. Name und Andenken an den Stifter werden bewahrt: Die Stiftung lebt ewig.Rechtslage:Spenden:Abzugsmöglichkeitennach altem Recht: 5% bzw. 10% des Gesamtbetrages der Jahreseinkünfte ab 01.01.2007: 20% des Gesamtbetrages der Jahreseinkünfte unbegrenzter Vortrag bei Spenden die die obigen Grenzen übersteigen, auf die nächsten Jahre. Dies gilt für alle Rechtsformen. Stiftung:nach altem Recht: Zahlung in einen Grundstock, Höchstbetrag 307.000,- (+20.450,- ) ab 01.01.2007: Zahlung in einen Grundstock, Höchstbetrag 1.000.000,- Der neue Höchstbetrag gilt pro Steuerpflichtigem und kann beliebig auf bis zu 10 Jahre verteilt werden. Sprechen Sie mit Ihrem steuerlichen Berater über weitere spezielle Abzugsmöglichkeiten wie z.B. die Sonderregelung zur rückwirkenden Aufhebung bereits angefallener Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer. Um eine Steueranrechnung sicherzustellen, empfehlen wir eine Einzahlung auf unser Spendenkonto noch dieses Jahr! Steuerersparnisse Spenden Privatperson:Hier gilt der jeweilige persönliche Steuersatz + Solidaritätszuschlag + eventuelle Kirchensteuer. z.B.: 500,- Spende 175,- Ersparnis bei 35 % BelastungFirmen:bis zu 20 des Gesamtbetrages der Einkünfte oder 4 der gesamten Umsätze und Löhne z.B.: 500,- Spende ca. 250,- Ersparnis bei 35 % ESt-Belastung + GewerbesteuerZustiftungen Eigene StiftungEs gelten die selben Aussagen, jedoch bleibt das Vermögen erhalten. Man kann selbst an der Stiftung aktiv teilnehmen.Beispiel:Eine Einzelfirma stiftet:Einzahlung in den Grundstock 100.000,- Gewerbesteuerhebesatz 300% Gewerbeertrag 200.000,- Steuerersparnis bis 2007 50.470,- ab 2008 55.690,- Dies sind Musterberechnungen, es wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Stiftung Sehen für AlleWölflinstr. 1379104 Freiburg
Kontoinhaber: Stiftung Sehen für Alle
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Datum der letzten Änderung: 2008-12-05 15:40:53
Beratungsstelle für Blinde, Sehbehinderte und deren Verwandte und Freunde
Wölflinstraße 13
79104 Freiburg
Telefon: (0761) 36 122 Fax: (0761) 36 123
Unsere Öffnungszeiten sind:
Montag bis Donnerstag: 9.00-13.00 Uhr und 14.00-16.30
Uhr
Freitag: 9.00 bis 13.00 Uhr
Wenn Sie eine ausführliche Beratung wünschen, vereinbaren Sie vorher bitte einen Termin.
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