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Blinden- und Sehbehindertenverein
Südbaden e.V.

 


 



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Vereinsmitgliedschaft

Sollten Sie sich zu einer Vereinsmitgliedschaft entschließen, genießen Sie beim Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. zahlreiche Vorteile. Genaueres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Mitgliedsantrag (2 Seiten als Word-Dokument)

Mitgliedsantrag (im PDF-Format)

Mitgliedsantrag (Einzugsermächtigung für den Jahresbeitrag 55,00 EUR.

Allgemeine Geschäftsbedingungen - diese sind Bestandteil des Mitgliedsantrages (Word-Format).

Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V.

    Der Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e. V. ist beratend tätig, für
  • Blinde und Sehbehinderte Personen
  • Personen die von einer Sehbehinderung oder Erblindung bedroht sind
  • Angehörige, Betreuer, Freunde und Bekannte von Blinden oder Sehbehinderten

Beratung

  1. Beratungen für den vorbenannten Personenkreis sind als Erstberatung grundsätzlich kosten- und gebührenfrei.
  2. Für Mitglieder des BSV-Südbaden e. V. sind grundsätzlich alle Beratungen, Antragsstellungen und Schriftverkehre mit Kostenträgern oder Sozialgerichten, kostenfrei. Bei Beschreiten des Rechtswegs wird die Inanspruchnahme eines Anwalts für das Mitglied kostenpflichtig, wenn dies nicht durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist.
  3. Für Nichtmitglieder ist jede weitere Beratung über die Erstberatung hinaus kostenpflichtig und wird mit einem Stundensatz von € 35,00 berechnet.

Mitgliedschaft

  1. Ordentliches Mitglied kann jede Person werden welche den Nachweis erbringt, blind oder sehbehindert, nach den hierfür geltenden Bestimmungen, zu sein.
  2. Bei der Antragstellung auf eine Mitgliedschat wird dem Wohnort entsprechend, eine Zuordnung zu einer der 5 Bezirksgruppen des BSV vorgenommen. Die Zuordnung ergibt sich aus den jeweiligen Postleitzahlbereichen. Ein Wechsel der Bezirksgruppe erfolgt im Regelfall durch einen Wohnortwechsel. In Ausnahmefällen kann auch die Bezirksgruppe auf Antrag beim Vorstand gewechselt werden. Ein Wechsel der Bezirksgruppe löst automatisch eine 12-monatige Aussetzung des aktiven Wahlrechts in Kraft.

Mitgliedsbeitrag

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und beläuft sich auf € 55,00. Für Anträge die im Zeitraum 01. Januar bis zum 30. Juni eines jeden Kalenderjahres gestellt werden, wird der volle Beitrag fällig. Für Anträge die zwischen dem 01. Juli bis 31.Dezember eines jeden Kalenderjahres gestellt werden reduziert sich der Beitrag für das laufende Jahr auf € 25,00.
  2. Bei der Antragstellung erteilt das Mitglied dem BSV die Berechtigung, den Mitgliedsbeitrag in jedem Kalenderjahr bis zum 31.März per Lastschrift von seinem Konto abzubuchen. Auch kann das Mitglied beim Erwerb von Hilfsmitteln über den Verein, die Rechnung mit dem Lastschrifteinzug abbuchen lassen. Mitgliedern bleibt es vorbehalten, Hilfsmitteleinkäufe in einer Größenordnung ab € 300,00 beim BSV in angemessenen Raten per Lastschrifteinzug zu tätigen.

Fördermitglieder

  1. Fördermitglied kann jeder werden, der den Verein und seine ordentlichen Mitglieder materiell und ideell unterstützen möchte. Es gibt grundsätzlich keinen Pflichtbeitrag für Fördermitglieder, er sollte jedoch mindestens die Höhe des Jahresmitgliedsbeitrag, nämlich € 55,00 betragen. Das Fördermitglied erhält für diese Beitragsleistung die Einladung zu den Bezirksgruppenveranstaltungen in seinem Wohngebiet. Bei der Teilnahme an den Veranstaltungen erhält das Fördermitglied die gleichen Leistungen wie das ordentliche Mitglied. Ein Fördermitglied erhält auch kostenfreie Informationen, welche dieses an Personen weitergeben kann, die noch nicht zum Verein gehören.
  2. Ideelle Unterstützungen können beispielsweise sein:
    • Begleitdienst zum Einkauf, Behördengang, Arztbesuch oder Spaziergang
    • Vorlesedienst

Kündigung

  1. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist grundsätzlich möglich, sie sollte in Schriftform, 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres auf den 31.Dezember erfolgen.
  2. Sollte eine Mitgliedschaft durch Umzug aus dem Vereinsgebiet, oder durch Todesfall im Laufe des Kalenderjahres enden, ist eine anteilsmäßige Rückerstattung des Jahresbeitrags ausgeschlossen.

      Begründung:
    • Alle Blinden- und Sehbehindertenvereine führen an den Spitzenverband der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland (DBSV) einen Mitgliedsbeitrag ab. Hierdurch ist der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband in der Lage, die Interessen Blinder- und Sehbehinderter auf Bundesebene zu vertreten und auf die Gesetzgebung einzuwirken.

Schlusssatz

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil zum Mitgliedsantrag. Durch Unterzeichnung des Mitgliedsantrags werden diese vom Antragsteller akzeptiert.

Footer

Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V.

Beratungsstelle für Blinde, Sehbehinderte und deren Verwandte und Freunde

Wölflinstraße 13
79104 Freiburg
Telefon: (0761) 36 122 Fax: (0761) 36 123

Unsere Öffnungszeiten sind:

Montag bis Donnerstag: 9.00-13.00 Uhr und 14.00-16.30 Uhr
Freitag: 9.00 bis 13.00 Uhr

Wenn Sie eine ausführliche Beratung wünschen, vereinbaren Sie vorher bitte einen Termin.

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