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Blinden- und Sehbehindertenverein
Südbaden e.V.

 


 



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Ein Verein lebt durch seine Mitglieder !

Sollten Sie sich zu einer Mitgliedschaft im Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V. entscheiden, so freut uns dies natürlich sehr.

Manch einer wird sich zuvor fragen, welche Vorteile er / sie als Mitglied des Vereins hat. Die Vorteile lassen sich konkret nicht auf Anhieb benennen. Beratung und Information bekommt in unserem Beratungszentrum in Freiburg jeder Ratsuchende, und dies ohne Kosten oder ohne die Notwendigkeit, Mitglied des Vereins sein zu müssen. Eine Selbsthilfegruppe existiert jedoch nur durch die Solidarität ihrer Betroffenen. Dies ist der Grundsatz jeglicher freiwilligen Vereinigung. In diesem Falle lebt die Solidargemeinschaft durch das "miteinander sprechen" und auch durch das sich "füreinander Einsetzen".

Besuchen Sie einmal unsere Veranstaltungen und machen sich ein Bild von unseren Aktivitäten. Vielleicht finden Sie ja selbst heraus, welche Vorteile die Teilnahme an einer Solidargemeinschaft im Einzelfalle mit sich bringen. Die Lektüre unserer Homepage soll das ihre dafür tun, die Vorteile einer Mitgliedschaft zu verdeutlichen.
Nur durch eine starke Mitgliederzahl sind wir in der Lage, bei den Kostenträgern Zuschüsse für Schulungskurse, für Hilfsmittel oder für blindheitsbedingte Mehraufwendungen des täglichen Lebens zu erwirken und auch aufrecht zu erhalten. Nur durch eine starke Solidargemeinschaft können wir Forderungen stellen für eine barrierefreie Umwelt- und Verkehrsraumgestaltung, für eine barrierefreie Gestaltung von Internetseiten oder auch für eine barrierefreie Gestaltung von Reiseveranstaltungen.
Blindenhörbüchereien, Kur- und Begegnungseinrichtungen und letztendlich auch unsere ehrenamtlich aufgesprochenen Kassettenzeitschriften. All diese Maßnahmen und Projekte kommen nur dann zu Stande, wenn sich jeder Einzelne für eine Teilhabe an der Solidargemeinschaft entscheidet. Ein Formular zur Beantragung der Mitgliedschaft können Sie hier herunter laden. Auf dem Formular müssen Sie dann das Wort "Fördermitgliedschaft" durchstreichen. Sollten Sie nicht blind oder sehbehindert sein, sich aber dennoch unserer Solidargemeinschaft anschließen wollen, so müssen Sie auf demselben Formular das Wort "Mitgliedschaft" durchstreichen.

Mitgliedsantrag (Vorderseite)

Mitgliedsantrag (Rückseite)

Mitgliedsantrag (Einzugsermächtigung für den Jahresbeitrag 50,00 EUR.

Die Dateien sind leider nicht screen-Reader-tauglich.

Gemäß unserer Satzung kann Mitglied werden, wer blind oder sehbehindert ist. Bitte übersenden Sie uns zur Bescheinigung bei Blindheit (Sehschärfe nicht mehr als 1/50 bzw. 0,02):

- Kopie Ihres Bewilligungsbescheides über die Landesblindenhilfe oder

- Augenärztliche Bescheinigung (Kopie oder beigefügtes Formular), ersatzweise Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises (sofern Merkzeichen „Bl“) bei Sehbehinderung (Sehschärfe nicht mehr als 1/3 bzw. 0,3):

- Augenärztliche Bescheinigung (Kopie oder beigefügtes Formular)

Für Ihre Fragen oder Anliegen nehmen wir uns gerne Zeit. Sie erreichen unsere Geschäftsstelle telefonisch Montag bis Freitag vormittags von 9.00 bis 13.00 Uhr, sowie Montag bis Donnerstag nachmittags von 14.00 bis 16.30 Uhr.
Die Telefonnummer lautet 0761/36122.
Per Fax erreichen Sie uns unter 0761/36123. Unsere Mailadresse lautet info@bsv-suedbaden.org.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 50,00 EUR im Jahr und ist jeweils am 31. März fällig. Zu Ihrer Erleichterung empfehlen wir die Ausstellung einer Einzugsermächtigung.
Selbstverständlich können Sie auch den beigefügten Überweisungsträger verwenden. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist ausschließlich schriftlich zum 31.12. des Jahres möglich und muss zuvor bis spätestens 30. November eingegangen sein.


Datum der letzten Änderung: 17-07-08 14:40:52

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Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V.

Beratungsstelle für Blinde, Sehbehinderte und deren Verwandte und Freunde

Wölflinstraße 13
79104 Freiburg
Telefon: (0761) 36 122 Fax: (0761) 36 123

Unsere Öffnungszeiten sind:

Montag bis Donnerstag: 9.00-13.00 Uhr und 14.00-16.30 Uhr
Freitag: 9.00 bis 13.00 Uhr

Wenn Sie eine ausführliche Beratung wünschen, vereinbaren Sie vorher bitte einen Termin.

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