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Blinden-
und Sehbehindertenverein |
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diesem Menü wählen Sie den Befehl aus "Ziel speichern unter". Tippen
Sie dann in das angebotene Eingabefeld einen passenden Namen ein
und bestätigen Sie anschließend mit der Eingabetaste.
Erstantrag nach § 69 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX).
Änderungsantrag nach § 69 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX)
Ausfüllhilfe und Merkblatt zu den Anträgen
Bitte beachten Sie, dass die Anträge bei dem für Sie zuständigen Landratsamt, bzw. bei der Stadtverwaltung gestellt werden müssen. Nähere Angaben hierzu erhalten Sie auf unserer Seite "Wo bekomme ich was?" (Link öffnet in separatem Fenster).
Wir danken den Regierungspräsidien für die Genehmigung zur Weitergabe der Formulare (Link öffnet in separatem Fenster).
Mitgliedsantrag (Einzugsermächtigung für den Jahresbeitrag 50,00 EUR.
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Tastenkombinationen unter Windows
Nachfolgend finden Sie vier Dateien mit Tastenkombinationen zum Download. Die Dateien sind im *.pdf-Format, jedoch Screenreader-fähig.
Der Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V gibt im
halbjährlichen Rhythmus die Vereinsnachrichten heraus. Die Vereinsnachrichten präsentieren Ihnen alles Wissenswerte der letzten sechs Monate aus den Aktivitäten unseres Vereins sowie allgemeine Ereignisse aus dem Blinden- und Sehbehindertenwesen.
Vereinsnachrichten 1. Halbjahr 2008 Download des Veranstaltungskalenders der BZG BreisgauDer Veranstaltungskalender der Bezirksgruppe Breisgau kann im folgenden nach dem gleichen, wie oben beschriebenen Muster herunter geladen werden:Veranstaltungskalender für das Gesamtjahr 2008 im MS-Word-Format.
Weitere Informationen zum Thema Podcast finden sich auf unseren Seiten mit Terminen und Berichten.
Zum Downloaden des Programmes "Juice" klicken Sie bitte auf diesen Link.
Ratgeber Recht - Das ehemalige Merkblatt für Blinde und Sehbehinderte. Diese Broschüre behandelt sämtliche Vorschriften, die - angefangen vom Schwerbehindertenausweis über Regelungen im Steuerrecht bis hin zu den Landesblindengeldern - für unseren Personenkreis maßgeblich sind.
Leistungsablehnung von KrankenkassenArtikel von Ernst Keil (Zentrale Servicestelle der nordrheinischen Krankenkassen) (Als MS-Word-Dokument).Ich sehe so, wie Du nicht siehstSo heißt eine Broschüre, die vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. heraus gegeben wird. Diese Broschüre enthält wichtige Hinweise zu verschiedenen Arten von Sehbehinderung sowie zur sehbehindertengerechten Gestaltung des eigenen Wohnumfeldes. Die Broschüre ist anschaulich bebildert. Auch werden verschiedene Sehbehinderungen durch Fotos simuliert.Broschüre "Ich sehe so wie du nicht siehst": Hilfe - Mein Kind ist BehindertEin Ratgeber für Eltern behinderter Kinder. Das Thema Sehbehinderung / Erblindung bei Kindern wird in einem eigenständigen Kapitel behandelt. Herausgeber ist der Arbeitskreis Elternberatung an der Universität Frankfurt/Main.Hier können Sie die Broschüre als *.PDF-Version downloaden. Hier ist die Broschüre als *.TXT-Version down zu loaden.
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Datum der letzten Änderung: 02-04-07 22:44:39
Beratungsstelle für Blinde, Sehbehinderte und deren Verwandte und Freunde
Wölflinstraße 13
79104 Freiburg
Telefon: (0761) 36 122 Fax: (0761) 36 123
Unsere Öffnungszeiten sind:
Montag bis Donnerstag: 9.00-13.00 Uhr und 14.00-16.30
Uhr
Freitag: 9.00 bis 13.00 Uhr
Wenn Sie eine ausführliche Beratung wünschen, vereinbaren Sie vorher bitte einen Termin.
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